Allgemeinen Geschäftsbedingungen
B2W GmbH – EVENT · HOSPITALITY · MOBILITY · PROMOTION
Stand: Juli 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der B2W GmbH, Oberföhringer Straße 186, 81925 München (nachfolgend „B2W“), insbesondere im Bereich Fahrdienst, Eventlogistik, Chauffeurservice sowie weiterer Mobilitäts-, Hospitality- und Promotiondienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, B2W stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung seitens B2W oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande. Angebote sind freibleibend. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung erforderlichen Informationen vollständig und korrekt anzugeben.
3. Leistungsumfang & Abholbedingungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Abholzeiten gelten als vereinbart, wenn diese schriftlich oder in Textform bestätigt wurden. Änderungen (z. B. Flugzeiten) sind B2W rechtzeitig mitzuteilen. B2W haftet nicht für Verspätungen, die auf unvollständige oder verspätete Informationen zurückzuführen sind.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
Die aktuellen Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder einem schriftlichen Angebot. Zahlungen sind ohne Abzug bei Rechnungserhalt fällig. B2W ist berechtigt, bei Neukunden oder Großaufträgen Vorauszahlungen zu verlangen. Zahlungsverzug berechtigt B2W zur Berechnung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie zur Geltendmachung von Mahnkosten (15 € Stufe I / 25 € Stufe II).
5. Stornierungen & Ausfallgebühren
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gelten folgende pauschalierte Stornogebühren:
- bis 48 Stunden vor Fahrtbeginn: kostenfrei
- 48 bis 24 Stunden vor Fahrtbeginn: 50 % des Auftragswerts
- weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn oder bei Nichterscheinen („No Show“): 100 % des Auftragswerts
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere bei Event- oder Mehrtagesfahrten, bleiben unberührt.
6. Pflichten & Verhalten der Fahrgäste
Fahrgäste haben sich während der Fahrt angeschnallt zu verhalten. Den Anweisungen des Chauffeurs ist Folge zu leisten. Für Schäden durch unsachgemäßes Verhalten, mutwillige Verunreinigungen oder unsachgemäße Gepäckmitnahme haftet der Auftraggeber. Rauchen (auch E-Zigaretten), Alkoholkonsum und der Verzehr von Lebensmitteln sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
7. Haftung & Gewährleistung
B2W haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den doppelten Fahrtpreis beschränkt. Keine Haftung besteht bei Verspätungen durch höhere Gewalt, Verkehr, Wetter, Demonstrationen oder behördliche Maßnahmen. Kunden haften für Schäden durch mitgeführte Gegenstände, Tiere oder minderjährige Begleiter.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und unter Beachtung der DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern für die Durchführung des Auftrags erforderlich.
9. Gerichtsstand & Rechtswahl
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
11. Concierge- und Vermittlungsdienstleistungen
B2W bietet Concierge‑Services (z. B. Reservierungen, Erledigungen, Vermittlung von Drittleistungen). Es besteht kein Anspruch auf Erfolg. Für Leistungen Dritter (z. B. Hotels, Restaurants) haftet ausschließlich deren Anbieter, sofern B2W nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Der Kunde stellt Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
12. Event- & Promotion-Services
Bei Planung, Organisation und Durchführung von Events, Promotion oder Logistikleistungen (z. B. Koordination von Fahrern, Personal, Locations) erfolgt die Leistungserbringung nach Maßgabe der Buchung. Ergebnisse (z. B. Teilnehmerzahlen, Medienwirkung) sind nicht garantiert. Haftung für Ausfall oder Nichterfüllung von Partnern ist ausgeschlossen, sofern B2W nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Der Kunde gewährleistet Zugang zu Veranstaltungsorten sowie notwendige Mitwirkung.
13. Vertraulichkeitsverpflichtung
B2W und der Kunde verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, insbesondere im Rahmen persönlicher oder geschäftlicher Leistungen, streng vertraulich zu behandeln – über das Vertragsende hinaus.
14. Datenschutz und Datenverarbeitung
Der Kunde erteilt seine Einwilligung, dass für die Erbringung der Dienstleistung erforderliche personenbezogene Daten (z. B. Name, Flug‐ oder Zahlungsinformationen) verarbeitet und ggf. an Vertragspartner übertragen werden. B2W sichert DSGVO-konforme Verarbeitung zu und stellt auf Wunsch Nachweise über Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit Drittanbietern bereit.